»Universalgeschichte des Ehebruchs.«
Verbindlichkeit in Literatur und Philologie
(Habilitationsschrift)
Die Habilitationsschrift stellt die Frage, inwiefern das Erzählen von Ehe und Ehebrüchen Verbindlichkeit stiftet, die in unserem Verständnis von Literatur und Philologie noch heute wirksam sind. Mit dem Begriff „Verbindlichkeit” sind Phänomene persönlicher und gesellschaftlicher Bindung gemeint, die institutionell gesicherten Gesetzen, gewaltsam durchgesetzten Regeln und Normen vorgelagert sind. Ehe- und Ehebruchsgeschichten kommen nun darin überein, dass sie im Erzählen von intensiver Liebe zwischenmenschliche Verbindlichkeit nicht nur beschreiben, sondern auch fördern bzw. generieren. Daher trifft die herkömmliche Meinung, der Ehebruchsroman des 19. Jahrhunderts zeuge von einem gesellschaftlichen Verlust von Verbindlichkeit, so nicht zu. Im Gegenteil stiftet die leidenschaftliche Liebe neue Formen von Verbindlichkeit, denen neue Wissenschaften nachgehen – darunter die neuen Nationalphilologien. Sie institutionalisieren den hergebrachten Zusammenhang zwischen Lieben und Lesen, indem sie sich als liebende Nachfolge der National- und Ehebruchsdichter konstituieren.
Der Hauptteil der Arbeit (Kap. 3-5) ist in einem historischen Dreischritt angelegt und beleuchtet das antike Epos, den höfischen Roman des Hochmittelalters sowie den modernen Ehebruchsroman am Beispiel von Goethe. In Auseinandersetzung mit den jeweiligen kulturellen und politischen, insbes. aber medialen Entstehungsbedingungen der Werke (Bsp.: mündliche Tradition und staatliche Verschriftlichung bei Homer) wird untersucht, wie die Erzählungen zur Generation von Verbindlichkeit instrumentalisiert werden (Odyssee und Aeneis als Staatsepen), sich bei fremden Diskursen bedienen (kanonisches Eherecht im höfischen Roman), aber auch selbst je eigene Modelle von Verbindlichkeit entwerfen. Diese kommen trotz aller wichtigen Unterschiede im Anspruch auf Universalität überein: Die Werke stellen eine in sich geschlossene Welt dar, in der die Vorstellung ihres verbindlichen Wirkens gründet; jedes Werk kann diese Geschlossenheit aber nur in Auseinandersetzung mit fundamentalen Brüchen herstellen, die mit dem Thema des Ehebruchs korrespondieren. Zudem kann in den drei historischen Etappen gezeigt werden, wie die Werke die Verbindlichkeit der epischen Tradition in ihren Dienst stellen (Bsp.: Rückgriff des höfischen Romans auf die Aeneis), um sie erneut kreativ zu transformieren: Durch die Bruchstellen des antiken Kosmos findet bereits im Hochmittelalter der Hörer Eingang in die epische Welt, die ihre Verbindlichkeit nun nicht mehr in einer totalen Weltdarstellung, sondern im Zusammenschluss von Erzähler, Figuren und Publikum im Zeichen der Liebe begründet (Tristan) – eine Strategie, die im romantischen Kommunikationsphänomen „Goethe” einen Höhepunkt findet, das noch Generationen von Philologen seine liebende Deutung vorschreibt. So wird die im Begriff „Philologie” liegende Liebe zum Wort auf einen Autor verengt, der vorgeblich den lógos verkörpert.
In dieser Konstellation können die behandelten Werke „Universalgeschichten” in einem spezifischen Sinn genannt werden. In zwei rahmenden Kapiteln wird den Implikationen dieses Begriffs mit Borges nachgegangen, der sein Werk, aber auch Literatur insgesamt als „Universalgeschichte” begreift. An Borges’ Arbeiten zu Dantes Göttlicher Komödie und insbesondere der Episode von Francesca und Paolo (Kap. 2) lässt sich exemplarisch zeigen, wie Lesen, Lieben und Schreiben auch im 20. Jahrhundert noch ineinander greifen, um ein literarisches Programm mit hohem Verbindlichkeitsanspruch im Horizont eines ästhetisierten Heilsversprechens zu konstruieren. Dessen Ambivalenz, wenn nicht Gebrochenheit lässt sich anhand der komplexen Beziehungen zwischen Borges’ und Nietzsches’ Wiederkunft-Gedanken aufweisen (Kap. 6), die zugleich eine wiederkehrende Figur der übrigen Werke aufgreifen: Von Homer bis Goethe wird Geschlossenheit als Rahmen von Verbindlichkeit unter Bezug auf eine zyklische Ordnung hergestellt – die Wiederkehr bindet disparate Phänomene zu einer kreisförmigen Einheit zusammen. In der letzten, von Nietzsche gezogenen Konsequenz muss sie freilich nicht nur jedes Heilsversprechen, sondern auch jede verbindliche Ordnung zerstäuben: Was unendlich wiederkehrt, kann niemals Eins gewesen sein. Wenn Nietzsche also von dem „hochzeitlichen Ring der Wiederkehr” spricht, fasst er Ehe und Bruch in einem für diese Arbeit prägnanten Sinn zusammen. Da er sein Denken der Wiederkunft zugleich dichterisch als liebevoll-spöttische Goethe-Überwindung inszeniert, kann es auch als Kritik an der Philologie, der Liebe zum Wort des Autors, verstanden werden. Umso erstaunlicher ist es, dass Borges auch Nietzsches Wiederkunft-Gedanken seiner „Universalgeschichte” – verstanden als Ewige Wiederkunft eines einzigen Textes – einzuverleiben vermochte. Die Arbeit endet daher mit einem doppelten Schlusspunkt: Aufweis der universalen Integrationskraft der Literatur (Borges) und kritische Distanzierung von ihrer „Philo-Logik” (Nietzsche). So führt sie im Ganzen das Plädoyer, die Verbindlichkeit von Literatur und ihre Rolle für die Philologie neu zu beurteilen.
Joachim Harst (2021): »Universalgeschichte des Ehebruchs.« Verbindlichkeit zwischen Literatur, Recht und Religion. Göttingen: Wallstein. 616 S., 49€. – Verlagsankündigung.